Die Mitgliedschaft des Vereins unterteilt sich in ordentliche, außerordentliche und Ehrenmitglieder. Ordentliche Mitglieder des Vereins können einzelne Personen werden, die nachweislich auf dem Gebiet der Medizinischen Soziologie wissenschaftlich in der Forschung und/oder in der Lehre tätig sind. Außerordentliche Mitglieder können einzelne Personen werden, die planen, auf dem Gebiet der Medizinischen Soziologie in Forschung und/oder Lehre zukünftig zu arbeiten.
Die Aufnahme ordentlicher und außerordentlicher Mitglieder erfolgt durch den Vorstand mit einfacher Mehrheit auf schriftlichen Antrag. Die Ablehnung bedarf der Bestätigung durch die nächstfolgende Mitgliederversammlung.
Als Ehrenmitglied kann aufgenommen werden, wer die Ziele des Vereins unterstützt. Die Aufnahme von Ehrenmitgliedern erfolgt durch den Vorstand mit einfacher Mehrheit. Die Ehrenmitgliedschaft für eine Person muß von einem Mitglied des Vereins beim Vorstand schriftlich beantragt werden.
Die Mitgliedschaft erlischt durch Todesfall, Austritt oder Ausschluß. Ein Ausschluß aus dem Verein ist durch einstimmigen Beschluß des Vorstandes möglich, wenn mindestens fünf Mitglieder den Ausschluß beantragt haben. Einspruch ist innerhalb von vier Wochen beim Vorstand möglich, über den Einspruch entscheidet die nächste Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.