Mitgliedschaft » Aufnahmebedingungen
Die Aufnahmebedingungen sind in der Satzung der DGMS geregelt.Ordentliche Mitglieder des Vereins können einzelne Personen werden, die nachweislich auf dem Gebiet der Medizinischen Soziologie wissenschaftlich in der Forschung und/oder in der Lehre tätig sind.
Die Aufnahme ordentlicher und außerordentlicher Mitglieder erfolgt durch den Vorstand mit einfacher Mehrheit auf schriftlichen Antrag. Die Ablehnung bedarf der Bestätigung durch die nächstfolgende Mitgliederversammlung.
Die Mitgliedschaft erlischt durch Todesfall, Austritt oder Ausschluß. Ein Ausschluß aus dem Verein ist durch einstimmigen Beschluß des Vorstandes möglich, wenn mindestens fünf Mitglieder den Ausschluß beantragt haben. Einspruch ist innerhalb von vier Wochen beim Vorstand möglich, über den Einspruch entscheidet die nächste Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.